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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 April 18

Wilhelm III. bestätigt die von Berlepsch als Erbkämmerer

Regest-Nr. 7705

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Berlepsch, 1 Erbkämmereramt . Mit drei angehängten, teils beschädigten Siegeln.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 28v-29r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 14 f., Nr. 54.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er seine Räte, die Vettern und Brüder Ritter Kaspar, Philipp und Sittich von Berlepsch, zu Erbkämmerern angenommen hat, wie sie dies Amt vom +Landgrafen Heinrich III. innehatten. Im Falle des Beilagers eines Landgrafen oder einer Landgräfin von Hessen, auch Tochter oder Schwester, sollen sie für das Brautbett 20 Gulden an Eintrag erhalten, aber beim Bett aufwarten. Außerdem erhalten sie 10 Pfund Geld alter Währung zu Burkhards im Gericht Nidda als Mannlehen, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen
Montag nach dem sontage Misericordia Domini.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Berlepsch, Kaspar von · Berlepsch, Philipp von · Berlepsch, Sittich d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Burkhards · Nidda, Gerichte

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Räte · Vettern · Brüder · Verwandte · Ritter · Erbkämmerer · Hochzeiten, Brauch bei · Hochzeiten, Beilager des Brautpaares · Töchter · Schwestern · Erbkämmerer, Dienst von · Währungen, alte · Gerichte · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7705 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7705> (Stand: 28.05.2026)