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Regesten der Landgrafen von Hessen

1496 Dezember 10

Landgraf Wilhelm verleiht Hermann Rese das Vorwerk in Heringen

Regest-Nr. 6273

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 35, Bl. 28.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 688 Nr. 1819.
Regest
[Alsfeld]. - Landgraf Wilhelm [III.] verleiht Hermann Rese, seiner Frau Guda sein Vorwerk zu Heringen, wie Hermann es bisher innegehabt hat, als Erblehen. Er muß es in Bau und Besserung halten und jährlich zu Michaelis 26 Viertel guter, dürrer Frucht, halb Korn und halb Hafer, in das Schloß Friedewald liefern. Zur Sicherung der Pachtzahlung haben beide Eheleute alle ihre Güter zu Lengerich, die vom Landgrafen zu Lehen rühren und Hermann von seinem Vater angefallen sind und noch anfallen werden, als Unterpfand aufgetragen, an dem er sich gegebenenfalls schadlos halten kann.
Siegel des Ausstellers.
Alsfeld sonobints nach concepcionis Marie a. etc. 96.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rese, Hermann · Rese, Guda, Frau des Hermann

Weitere Orte

Alsfeld · Heringen, Vorwerk · Lengerich · Friedewald, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Ehefrauen · Vorwerke · Erblehen · Erbe · Instandhaltungsverpflichtungen · Früchte, gute dürre · Korn · Hafer · Schlösser · Burgen · Pachtzahlungen · Bürgschaften · Unterpfänder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6273 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6273> (Stand: 21.05.2026)