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Regesten der Landgrafen von Hessen

1437 Februar 19

Guntram von Gilsa erhält Schloss Roppershausen mit Gerichten als Lehen

Regest-Nr. 3067

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 493, Bl. 142-142v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 312/313 Nr. 867.
Regest
Notiz, daß Guntram von Gilsa vom Landgrafen [Ludwig I.] als Mannlehen das Schloß Ropperhausen (Rupryenhusen) mit Gerichten und sonstigem Zubehör erhalten hat, nämlich Siebertshausen (Syferts-), Lanertshausen (Landerts-), Solnhausen (Seln-), Schloßrode, Lipperode (Lypperterade), Aldenkommerssen und Schachtebach mit Holz, Feld, Wasser und Weide, wie es Guntrams Eltern bereits von den Vorfahren des Landgrafen [Ludwig I.] hergebracht haben. Das Schloß soll den Landgrafen offen stehen. Guntram hat darüber einen Revers ausgestellt.
D. feria tercia post dominicam Invocavit a. d. etc. 37.
Nachweise

Weitere Personen

Gilsa, Guntram von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Ropperhausen, Burg · Siebertshausen, Gerichte · Lanertshausen, Gerichte · Solnhausen, Gerichte · Schloßrode, Gerichte · Lipperode, Gerichte · Kämmershagen (Alten-, Nieder-, Gem. Schwarzenborn) · Schachtebach

Sachbegriffe

Mannlehen · Burgen · Gerichte · Hölzer · Wälder · Wasser · Weiden · Lehen, erbliche · Öffnungsverträge · Reverse

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3067 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3067> (Stand: 27.05.2026)