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Regesten der Landgrafen von Hessen
1447 Juni 1
Die Brüder von Löwenstein erhalten Lehen in Fronhausen
Regest-Nr. 3038
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 462, Bl. 143v-135. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 305 Nr. 836. - Regest
- Gerlach und Vaupel von Löwenstein, genannt von Schweinsberg, Herrn Hermanns Söhne, erhalten von Landgraf Ludwig [I.] als Mann- und Burglehen: ein Drittel an Burg und Tal Frohnhausen bei Züschen, ein Gut daselbst, das Kirchlehen zu Brunslar, das Gericht zu Waltersbrück mit den zugehörigen Dörfern Bischhausen, Dechin, Schlierbach und Glimmerode (Glimederade), zu Frankenau 4 Pfund und daselbst weitere 2 Pfund und ein Viertel eines Zehnten, wie es ihr Vater und seine Voreltern bereits innehatten.
Siegel beider Aussteller.
Uff donnerstag noch deme heilgen Phingestage a. d. 1447. - Nachweise
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Weitere Personen
Löwenstein, Gerlach von · Löwenstein, Vaupel von · Löwenstein, Hermann [III.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
Frohnhausen, Burg · Frohnhausen, Tal · Züschen · Brunslar, Kirchlehen · Waltersbrück, Gerichte · Bischhausen, Dorf · Dechin, Dorf · Schlierbach, Dorf · Glimmerode, Dorf · Frankenau
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Sachbegriffe
Mannlehen · Burglehen · Verwandte · Burgen · Täler · Güter · Kirchenlehen · Gerichte · Dörfer · Zehnte · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3038 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3038> (Stand: 08.05.2026)

