Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1418 Mai 4

Eckhard von Gleimenhain wird Amtmann in Bürgeln

Regest-Nr. 2784

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 231, Bl. 53v-54.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 240 Nr. 604.
Regest
Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] nimmt Eckhard von Gleimenhain zum Amtmann der hessischen Hälfte an Schloß Bürgeln für 4 Jahre an. Eckhard soll daselbst wohnen, das Schloß bewahren und bewachen, die dortigen Untertanen (armen lute) schützen und schirmen, die Zinsen, Renten, Nutzungen und Gefälle erheben und für sich gebrauchen und sich mit Pferden und Harnisch reisig halten. Wenn er dem Landgrafen oder dessen Amtleuten Folge leistet, erhält er Futter und Brot, wie die anderen Mannen, die dem Landgrafen dienen.
Siegel des Ausstellers.
D. Marpurg feria quarta proxima post festum Walpurgis a. d. 1418.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Gleimenhain, Eckhard von

Weitere Orte

Bürgeln, Burg · Marburg

Sachbegriffe

Amtmänner · Burgen · Schlösser · Zeitverträge · Schutz und Schirm · Zinsen · Renten · Nutzungsrechte · Gefälle · Pferde · Harnische · Futter · Brote · Besoldungen · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2784 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2784> (Stand: 04.05.2026)