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Regesten der Landgrafen von Hessen
1404 Oktober 16
Quittung des Gerlach von Windhausen
Regest-Nr. 2146
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den drei guterhaltenen Siegeln. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 581, S. 367. - Regest
- Gerlach von Windhausen bekundet, daß Landgraf Hermann ihm und seinem Bruder Giese 250 fl. schuldet, wie er beurkundet und wofür er Bürgen und Geiseln gestellt hat. Da nun Gerlach dem Landgrafen wegen seiner Gefangenschaft 250 fl. schuldet, tritt er die ihm (Gerlach) zustehende Hälfte der landgräflichen Schuldverschreibung in Höhe von 125 fl. an Landgraf Hermann ab, entledigt die Bürgen und Geiseln deswegen ihrer Verpflichtungen und quittiert diesem darüber.
Er siegelt zusammen mit Johann von Eisenbach und Henne von Liederbach d. J., seinen Oheimen.
1404 feria quinta ipso die beati Galli confessoris. - Nachweise
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Weitere Personen
Windhausen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Windhausen, Gise [I.] von · Eisenbach, Johann III. von · Liederbach, Henne [II.] von
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Sachbegriffe
Brüder · Verwandte · Darlehen · Schulden · Bürgen · Bürgschaften · Bürgen, Entlassung der · Gefangene · Lösegelder · Schuldverschreibungen · Quittungen · Onkel
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2146 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2146> (Stand: 07.05.2026)

