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Regesta of the Landgraves of Hesse
1404 Oktober 16
Quittung des Gerlach von Windhausen
Regest-Nr. 2146
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den drei guterhaltenen Siegeln. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 581, S. 367. - Regestum
- Gerlach von Windhausen bekundet, daß Landgraf Hermann ihm und seinem Bruder Giese 250 fl. schuldet, wie er beurkundet und wofür er Bürgen und Geiseln gestellt hat. Da nun Gerlach dem Landgrafen wegen seiner Gefangenschaft 250 fl. schuldet, tritt er die ihm (Gerlach) zustehende Hälfte der landgräflichen Schuldverschreibung in Höhe von 125 fl. an Landgraf Hermann ab, entledigt die Bürgen und Geiseln deswegen ihrer Verpflichtungen und quittiert diesem darüber.
Er siegelt zusammen mit Johann von Eisenbach und Henne von Liederbach d. J., seinen Oheimen.
1404 feria quinta ipso die beati Galli confessoris. - References
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Other Persons
Windhausen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Windhausen, Gise [I.] von · Eisenbach, Johann III. von · Liederbach, Henne [II.] von
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Keywords
Brüder · Verwandte · Darlehen · Schulden · Bürgen · Bürgschaften · Bürgen, Entlassung der · Gefangene · Lösegelder · Schuldverschreibungen · Quittungen · Onkel
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2146 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2146> (Stand: 07.05.2026)

