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Regesta of the Landgraves of Hesse

1404 Oktober 16

Quittung des Gerlach von Windhausen

Regest-Nr. 2146

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den drei guterhaltenen Siegeln.
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 581, S. 367.
Regestum
Gerlach von Windhausen bekundet, daß Landgraf Hermann ihm und seinem Bruder Giese 250 fl. schuldet, wie er beurkundet und wofür er Bürgen und Geiseln gestellt hat. Da nun Gerlach dem Landgrafen wegen seiner Gefangenschaft 250 fl. schuldet, tritt er die ihm (Gerlach) zustehende Hälfte der landgräflichen Schuldverschreibung in Höhe von 125 fl. an Landgraf Hermann ab, entledigt die Bürgen und Geiseln deswegen ihrer Verpflichtungen und quittiert diesem darüber.
Er siegelt zusammen mit Johann von Eisenbach und Henne von Liederbach d. J., seinen Oheimen.
1404 feria quinta ipso die beati Galli confessoris.
References

Other Persons

Windhausen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Windhausen, Gise [I.] von · Eisenbach, Johann III. von · Liederbach, Henne [II.] von

Keywords

Brüder · Verwandte · Darlehen · Schulden · Bürgen · Bürgschaften · Bürgen, Entlassung der · Gefangene · Lösegelder · Schuldverschreibungen · Quittungen · Onkel

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2146 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2146> (Stand: 07.05.2026)