Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

(14)73 Mai 18

Vertrag zwischen Fulda und den Riedeseln

Regest-Nr. 9696

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urkunden Fulda, Stiftsarchiv.Papier, Kerbzettel.
Copies: Staatsarchiv Marburg, Fuldisches Kopiar XII 144, Nr. 64.
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 327 f. Nr. 1149.
Regestum
Zwischen dem Abt von Fulda (Fulde) und den Brüdern Herman (III.) und Jurgen Rideseln, wird folgender Vertrag geschlossen: (1) Der Abt leiht den Brüdern 1100 fl., 200 Viertel Korn und 300 Viertel Hafer. (2) Die Ridesel verschreiben ihm dafür mit Verwilligung der Landgrafen von Hessen die Hälfte der jährlichen Zinsen, die ihnen von diesen Fürsten zu St. Johanns des Täufers im Mitsommer und zu St. Johanns zu Weihnachten auf dem Stift Fulda verschrieben sind. (3) Die Ridesel behalten daran die Wiederlösung auf Martini zu der gleichen Summe. (4) Der Abt gibt ihnen sofort 100 fl. und zwei Entwürfe (notel) für den Versatzbrief und den Willigungsbrief der Landgrafen. (5) Diese Briefe haben sie bis Pfingsten ausgefertigt nach Fulda zu schicken; dann gibt ihnen der Abt weitere 900 fl. und die Frucht, 300 Viertel zu Fulda, 200 Viertel zu Geisa (Geysa); die übrigen 100 fl. bezahlt er für sie an Gotschalk Rattenbaur und schickt ihnen dessen Brief. (6) Nach diesen Zahlungen gehen an den Zinsen zu beiden Zielen je 55 fl. ab. (7) Wenn die Riedesel mehr Geld und Frucht brauchen, soll ihnen der Abt auf Michaelis auf weitere Verschreibung und Verwilligung noch einmal 1100 fl. und 500 Viertel Frucht leihen, nachdem sie es ihm vier Wochen zuvor mitgeteilt haben. (8) Herman gestattet für sich und seinen Bruder, daß der Abt das Drittel an Rockenstuhl (Ruckenstule) auf nächsten St. Peterstag Kathedra von den von Wildungen löst - unter vorbehalt der Wiederlösung durch die Brüder und mit Verwilligung der Landgrafen: der Abt zahlt den von Wildungen ihre 1000 fl. aus und gibt den Riteseln noch 500 fl. Herman Ridesel verspricht für sich und seinen Bruder, dem allen nachzukommen.
...uff dinstag nach dem sontag Cantate.
References

Other Persons

Fulda, Fürstäbte, Johann II. Graf von Henneberg-Schleusingen · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I. · Hessen, Landgrafen · Rattenbaur, Gottschalk · Wildungen, die von

Other Places

Fulda, Fürstäbte · Fulda, Stift · Fulda · Geisa · Rockenstuhl

Keywords

Äbte · Brüder · Verträge · Darlehen, in Naturalien · Lebensmittellieferungen · Korn · Hafer · Zinsen · Darlehen, verzinste · Zahltermine · Stifte · Verschreibungen · Rückkaufrechte · Versatzbriefe · Pfänder, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9696 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9696> (Stand: 30.04.2024)