Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1493 November 22

Philipp von Wildungen gewährt Wilhelm III. ein Darlehen

Regest-Nr. 6602

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 162, Bl. 106v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 868 Nr. 2260.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß ihm sein Rat und Amtmann zu Borken Philipp von Wildungen 800 rheinische fl. bar auf seine Hand geliehen, die der Landgraf mit zum Ankauf des Schlosses Klingenberg verwendet hat. Dafür überträgt er ihm das Dorf Kleinkerstenhausen im Amt Borken mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und Nutzungen und was zum Dorfe gehört, so wie es der Landgraf bisher innegehabt hat, und zwar solange, bis er ihm die 800 fl. zurückzahlt. Das ist jederzeit mit vierteljährlicher Kündigungsfrist möglich. Dann soll das Dorf wieder in den Besitz des Landgrafen zurückkehren, Philipp aber alle etwaigen Rückstände aus den Nutzungen des Dorfes noch beanspruchen können. Philipp soll die Einwohner des Dorfes bei ihrem alten, guten Herkommen bleiben lassen und sie nicht mit unziemlichen Neuerungen beschweren und belästigen.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag nach sant Elisabeth tag a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wildungen, Philipp von

Other Places

Borken, Amtmann · Klingenberg, Burg · Kleinkerstenhausen, Dorf · Borken, Amt

Keywords

Räte · Amtmänner · Währungen, Rheinische Gulden · Burgen · Schlösser · Verkäufe · Burgen, Kauf von · Dörfer · Pfandschaften · Darlehen · Ämter · Gerechtigkeiten · Wiederkaufsrechte · Pfänder, Auslösen von · Dörfer, Nutzungsrechte aus · Herkommen, altes

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6602 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6602> (Stand: 14.05.2024)