Regesta of the Landgraves of Hessen
1574 nach September 29
Landgraf Philipp d.J. verkauft eine jährliche Rente an Balthasar von Barchem
Regest-Nr. 16374
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4873 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉. - Regestum
- Landgraf Philipp von Hessen bekundet, daß er an Balthasar von Barchem und dessen Frau Agnes eine jährliche Rente in Höhe von 25 rheinischen Goldgulden für 500 rheinische Goldgulden erblich verkauft hat. Das Geld soll in die Renovierung von Rheinfels und Braubach fließen. Die Käufer haben die Summe bereits vollständig bezahlt, worüber er hiermit quittiert. Die Rente soll aus dem Zoll in St. Goar bezahlt werden, als Pfand setzt er die Einkünfte aus der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, seinem Erbteil. Er gibt an seinen derzeitigen Zollschreiber Kaspar Driand und alle Nachfolger den Befehl, die Rente jährlich zu St. Michaelis nach Köln zu bringen und dort gegen Quittung auszubezahlen. Die erste Rente soll im kommenden Jahr 1575 ausbezahlt werden. Der Rückkauf der Rente ist nach schriftlicher Kündigung spätestens ein halbes Jahr vor St. Michaelis möglich und die Hauptsumme muß dann innerhalb von 14 Tagen nach diesem Termin in Köln ausbezahlt werden. Danach ist diese Verschreibung dem Landgrafen oder seinen Erben zurückzugeben.
Erfolgt keine Auszahlung sind die Käufer berechtigt, die ausstehende Summe und allen Schaden, den sie deshalb haben, zu pfänden oder Untertanen der Niedergrafschaft Katzenelnbogen deshalb in Schuldhaft zu nehmen. Der Landgraf und seine Erben sind verpflichtet, diese schadlos zu halten und muß sich den Käufern und ihren Erben auch weiterhin gnädig zeigen. Der Landgraf verzichtet zudem, aus weltlichen oder geistlichen Recht hergeleitete Schritte gegen diese Verschreibung einzuleiten. Insbesondere auf die Exceptio doli mali non numeratae pecuniae verzichtet er ausdrücklich.
Sollte diese Urkunde beschädigt oder zerstört werden, wird auch ein beglaubigtes Vidimus oder Transsumpt anerkannt. -
Further Information
Die Abschrift überliefert keine Datumszeile. Das Datum erschließt sich aus der Erwähnung der ersten Rate.
- References
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Granter
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Recipient
Barchem, Balthasar von · Barchem, Agnes von, Frau des Balthasar
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Other Persons
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Other Places
St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Köln (Nordrhein-Westfalen) · Rheinfels (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Braubach (Gem. Loreley/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz)
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Keywords
Zölle · Verschreibungen · Ehefrauen · Verkäufe · Rückkaufsrechte · Kündigungsfristen · Erben · Renten · Burgen, Renovieren von · Quittungen · Zollschreiber · Währungen, Rheinische Gulden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
am Original
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16374 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16374> (Stand: 11.05.2024)