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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 Oktober 25

Notariatsinstrument des Nikolaus Feltmann

Regest-Nr. 8587

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 1, Nr. 173/1.
Prints: Grimm, Weisthümer 1, S. 484.
Regestum
Notariatsinstrument des Notars Nikolaus Feltmann aus Arheilgen über das Weistum der Bergschöffen:
Die Amtleute des Landgrafen Wilhelm [III.] zu Darmstadt, Lichtenberg, Gernsheim u.a. lassen auf dem Dorf bei der Kirche unter der Linde Herrlichkeit und Obrigkeit des Landgrafen in der Zent Ober-Ramstadt weisen im Beisein aller Zentleute im gehegten Zentgericht durch die Bergschöffen:
Landgraf ist Oberster Vogt und Herr, soweit das Landgericht geht, über Hals und Haupt, Wasser und Weide, von Neunkirchen bis Stockstadt; Folge, Hilfe und Steuer bei Kriegszügen, aber die Leibeigenen nicht gegen ihre Herren; soll jeden Herrn und Edelmann bei seinen Zinsen und Gülten bleiben lassen, wie Herkommens; kein Gerichtsherr darf Bußen, die auf den Landberg gehören, dem Landgrafen entziehen; wer Weiden und Obstbäume beschädigt, ist sogleich mit 10 Pfund Heller Strafe verfallen; Währschaft am Ort des Kaufs bei gleicher Strafe; Besitzbeeinträchtigung desgleichen.
References

Other Persons

Feltmann, Nikolaus, Notar, aus Arheiligen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Arheilgen (Gem. Darmstadt), Notare · Darmstadt, Amtleute · Lichtenberg, Amtleute · Gernsheim, Amtleute · Ober-Ramstadt, Zent · Ober-Ramstadt, Zentgericht,

Keywords

Notariatsinstrumente · Notare · Bergschöffen · Weistümer · Amtleute · Dörfer · Kirchen · Zehnte · Zehntleute · Zehntgerichte, gehegte · Vögte, oberste · Landgerichte · Strafrecht · Leibeigene · Kriegszüge · Steuern, für Kriege · Zinsen · Gülten · Gerichtsherren · Bußen · Weiden · Obstbäume · Währschaften · Verkäufe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8587 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8587> (Stand: 28.05.2026)