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Regesta of the Landgraves of Hesse
1483 Februar 25
Hermann von Köln bestätigt alte Rechte
Regest-Nr. 8191
- Tradition
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Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 3013, 46 fol. 29v Nr. 6 (1543); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II.(18. Jahrhundert). Regesta: Struck, Klöster und Stifte 5, II Nr. 616. - Regestum
- Erzbischof Hermann von Köln bestätigt als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.] allen Mannen, Burgmannen, Stiften, Geistlichen, Kirchen und Klöstern der Grafschaft Diez die hergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten.
dinstag nach sannt Mathiastag. - References
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Other Persons
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
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Keywords
Erzbischöfe · Vormünder · Grafschaften · Stifte · Klöster · Rechte, alte · Rechte, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Männer · Burgmannen · Geistliche · Kirchen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regestensammlung Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8191 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8191> (Stand: 22.05.2026)

