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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 August 24

Adolf Quode erhält einen Teil der Bede in Ems

Regest-Nr. 8103

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 158v-159r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 116/117 Nr. 470.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Adolf Quode, Sohn des +Wilhelm Quode, als Vormund der Kinder des Wilhelm von Nesselrode mit sechs Gulden Schilde Geld, jeder Schild von 26 Weißpfennigen, auf Bede und Bau zu Ems vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden Schilden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, als Mannlehen, und fünf Gulden auf den Vogtleuten zu Weidenhahn als Burglehen zu Hadamar, wie sie der +Wilhelm von Nesselrode vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug. Auch die fünf Gulden Geld sind mit 10 Gulden je Gulden ablösbar und müssen dann auf ihren Eigengütern nächst Hadamar widerlegt und zu Lehen empfangen werden.
Sant Bartholomeus tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Quode, Adolf, Sohn des Wilhelm · Quode, Wilhelm · Nesselrode, Wilhelm [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Ems, Bede · Braubach · Weidenhahn, Vogtleute · Hadamar

Keywords

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Vormünder · Währungen, Weißpfennige · Währungsrelationen · Bede · Bauten · Eigengüter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Vogtleute · Burglehen · Mannlehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8103 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8103> (Stand: 05.05.2026)