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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 Juli 19

Gottfried von Wallenstein erhält 10 Gulden aus der Bede in Groß-Gerau

Regest-Nr. 8072

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 176v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 127 Nr. 508.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Gottfried von Wallenstein zugleich wegen seines Brudersohnes Hans mit 10 Gulden auf der Bede zu (Groß-)Gerau, wie sie sein +Bruder Hans von Wallenstein zu Lehen trug, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst der Grafschaft wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Mitwochen nach Divisionis apostolorum.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wallenstein, Gottfried von · Wallenstein, Hans [II.] von · Wallenstein, Hans [I.] von

Other Places

Groß-Gerau, Bede

Keywords

Lehen · Belehnungen · Brudersöhne · Verwandte · Brüder · Vormünder · Bede · Gülten · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8072 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8072> (Stand: 29.06.2026)