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Regesta of the Landgraves of Hesse
1497 Juli 19
Gottfried von Wallenstein erhält 10 Gulden aus der Bede in Groß-Gerau
Regest-Nr. 8072
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 176v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 127 Nr. 508. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Gottfried von Wallenstein zugleich wegen seines Brudersohnes Hans mit 10 Gulden auf der Bede zu (Groß-)Gerau, wie sie sein +Bruder Hans von Wallenstein zu Lehen trug, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst der Grafschaft wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Mitwochen nach Divisionis apostolorum. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wallenstein, Gottfried von · Wallenstein, Hans [II.] von · Wallenstein, Hans [I.] von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Brudersöhne · Verwandte · Brüder · Vormünder · Bede · Gülten · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8072 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8072> (Stand: 29.06.2026)

