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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 August 3
Konrad von Katzenelnbogen erhält die Hälfte des Burghaus-Zehnten
Regest-Nr. 8056
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fo1'.174r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 125 Nr. 499. - Regestum
- Darmstadt. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Amtmann zu Dornberg und Rat Konrad von Katzenelnbogen mit der Hälfte des sog. Burghaus-Zehnten, wie er ihn vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Für den Fall des erbenlosen Todes von Konrad soll seine Witwe Germud ihn lebenslänglich besitzen.
Montag nach sant Peters tag ad vincula. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Katzenelnbogen, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Germut von, Frau Konrads
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Other Places
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Keywords
Landgrafenitinerar · Lehen · Belehnungen · Räte · Amtmänner · Zehnte · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche · Ehefrauen · Witwen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8056 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8056> (Stand: 26.05.2026)

