Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 März 13

Wilhelm III. belehnt Johann Frei von Dehrn und Jakob von Lindau

Regest-Nr. 7904

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, mit angehängtem Siegel des Johann Frei von Dehrn.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 111v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 80 Nr. 311.
Regestum
Rheinfels. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt auf Bitten des Ritters Johann Frei von Dehrn und des Jakob von Lindau beide mit den Lehen von dessen +Vater Philipp von Lindau, nämlich 20 Gulden Geld auf dem Zoll zu St. Goar als Burglehen zu Rheinfels sowie einem Mannlehen von Gefällen zu Ramschied. Die Einlösung der 20 Gulden mit 200 Gulden, ihre Widerlegung und die Neubelehnung damit werden vorbehalten.
Mitwochen nach sant Gregorien tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dehrn, Johann [II.] Frei von · Lindau, Jakob von, Sohn des Philipp · Lindau, Philipp von

Other Places

Rheinfels · St. Goar, Zoll · Rheinfels · Ramschied, Gefälle

Keywords

Lehen · Belehnungen · Ritter · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Zölle · Gülten · Burglehen · Mannlehen · Gefälle · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7904 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7904> (Stand: 07.05.2026)