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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Januar 9

Eberhard von Merlau erhält einen Teil des Gerichtes Schwarz

Regest-Nr. 7668

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 44r-v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 28 f., Nr. 111.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eberhard von Merlau mit dem Teil und Recht im Gericht Schwarz, den sein +Schwiegervater Eckhart von Liederbach innehatte und der nun durch dessen mit Eberhard verheiratete Tochter an ihn gekommen ist, als Mannlehen.
Sonnobint nach der heiligen drier konige tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Merlau, Eberhard [II.] von · Liederbach, Eckhard von

Other Places

Schwarz, Gerichte

Keywords

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Rechte · Gerichte · Schwiegerväter · Ehefrauen · Erben, weibliche · Lehen, weibliche · Erbwege · Lehen, erbliche · Verwandte · Mannlehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7668 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7668> (Stand: 25.05.2026)