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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 Februar 8
Die Brüder von Weitershausen erhalten ein Lehen in Nidda
Regest-Nr. 7638
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 32r-v , Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Weitershausen, 9 Nidda . Mit angehängtem Siegel des Johann von Weitershausen.. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 32v-33r . Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 18, Nr. 67.
Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 17, Nr. 65. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Johann, Philipp und Engelbrecht von Weitershausen, Söhne des +Thomas (Damm) von Weitershausen, mit fünf Gulden Geld aus der Kellnerei Nidda und vier Gulden Geld aus der Erbgült im Dorf Berstadt, die der Rentmeister zu Nidda zahlen soll, als Burg- und Erblehen. Falls sie ohne männliche Lehenerben sterben, soll ihr Vetter Johann von Weitershausen, Sohn des +Senant, die fünf Gulden aus der Kellnerei Nidda zu Lehen empfangen.
Montag nach unser lieben frauwen tag Purificationis. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Weitershausen, Johann [V.] von · Weitershausen, Philipp von · Weitershausen, Engelbrecht von · Weitershausen, Thomas [II.] von · Weitershausen, Johann [IV.] von · Weitershausen, Senand von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Söhne · Verwandte · Lehen, erbliche · Kellereien · Erbgülten · Dörfer · Rentmeister · Burglehen · Erblehen · Lehenserben, männliche · Erbfolge · Vettern
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7638 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7638> (Stand: 04.05.2026)

