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Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 Juni 25

Vergleich zwischen Philipp von Waldeck und Wilhelm II.

Regest-Nr. 4635

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 76, Bl. 176v-178.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 502, Nr. 1270.
Regestum
[Hofgeismar]. - Graf Philipp von Waldeck, Statthalter der Grafschaft Ravensberg, bekundet, daß er eine Zeitlang mit Landgraf Wilhelm [II.] dem Mittleren Streit wegen des Schlosses Schöneberg gehabt und sich nun mit ihm dahin vertragen hat, daß dieser ihm die strittigen 3101 fl. zahlt, worüber er quittiert, jedoch unter dem landgräflichen Vorbehalt der weiteren rechtlichen Klärung des Streites und der Verpflichtung des Grafen, falls er nicht Recht behält, zur Rückzahlung dieser Summe samt allen Unkosten, die seit seines Vetters Otto Tod dazugekommen sind. Das soll in Kassel erfolgen. Wird er darin säumig, muß er sich auf Erfordern des Landgrafen in Kassel zum Einlager stellen, bis er bezahlt hat.
Siegel des Ausstellers.
Hofgeismar1498 des montags nach sant Johans baptisten tag.
References

Other Persons

Waldeck-Eisenberg, Grafen, Philipp II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Waldeck, Grafen, Otto IV.

Other Places

Waldeck, Grafen · Ravensberg, Grafschaft · Schöneberg, Schloß · Kassel · Hofgeismar

Keywords

Grafen · Grafschaften · Statthalter · Streitigkeiten · Vergleiche · Schlösser · Burgen · Quittungen · Klärungen, rechtliche · Einlager · Vettern · Verwandte · Schulden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4635 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4635> (Stand: 30.05.2026)