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Regesta of the Landgraves of Hesse

1444 März 15

Berthold von Mansbach erhält Burg Mansbach als Lehen zurück

Regest-Nr. 3201

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 597, Bl. 166v-167.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 338 Nr. 971.
Regestum
Ritter Berthold von Mansbach gibt und läßt Landgraf Ludwig [I.] das Schloß Mansbach mit allem Zubehör auf und erhält es für sich und seine Söhne und Töchter vom Landgrafen als Erblehen zurück. Das Schloß steht dem Landgrafen und seinen Amtleuten gegen jedermann offen, ausgenommen gegen die Äbte von Fulda und Hersfeld. Der Landgraf wird Berthold und die Seinen schützen und rechtlich vertreten, und sie werden ihn jederzeit vor Schaden bewahren.
Siegel des Ausstellers.
Uff den sontag Oculi sub a. d. 1444.
References

Other Persons

Mansbach, Berthold von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Mansbach, Burg · Hersfeld, Äbte · Fulda, Fürstäbte

Keywords

Ritter · Burgen · Schlösser · Frauenlehen · Lehen, erbliche · Amtmänner · Öffnungsverträge · Äbte · Öffnungsverträge, Ausnahmen von · Schutz und Schirm · Vertretungen, rechtliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3201 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3201> (Stand: 07.05.2026)