Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Oktober 13

Wilhelm III. vermittelt im Streit der Klöster Arnsburg und Grünberg

Regest-Nr. 10358

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Grünberg, Antoniter, 205.
Document Description: Pergament.
Seal: Rundsiegel beschädigt anhängend, rotes Wachs, 6,5 cm Vollwappen, Wappenschild mit Herzschild (hess. Löwe), 1: Löwe (Katzenelnbogen), 2: geteilt, oben sechsstrahliger Stern (Ziegenhain), 3: geteilt, oben zwei achtstrahlige Sterne (Nidda), 4: zwei Leoparden übereinander (Diez), auf dem Helm Büffelhörner mit Lindenzweigen besteckt, zwischen ihnen die Initialen W, Umschrift: sigillum : wilhelmi : die : gra : latgrauii : hasse : coitis : i : katczeelnboge : i : dietz : i : czegehai : et : nidda:.
Prints: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1 II, S. 29 f. Nr. 179.
Regesta: Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, 2° Ms. Hass 176, Bl. 6; Staatsarchiv Marburg, R 26, Bl. 34v; Wagner, Die geistlichen Stifte 1, S. 15; Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 2587; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 408 Nr. 597.
Regestum
Landgraf Wilhelm (III.) zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda bekundet, daß die "würdigen Geistlichen" seine "lieben Andächtigen" Abt und Konvent des Klosters Arnsburg (Arnß-) und ihre Kloster den "würdigen Geistlichen", seinen "lieben Andächtigen" Präzeptor und Gebrüder "gemeinlich" des Hauses St. Antonii zu Grünberg (Grun-) Etliches schuldig geblieben sind und es deshalb auf beiden Seiten zu Forderungen, Unkosten und Mühe gekommen ist. Er habe daher aus Zuneigung zu beiden Gotteshäusern und als Landesfürst durch seine Räte verhandeln und zwischen Kloster und Antoniterhaus einen Vertrag machen lassen, daß Arnsburg für die Jahreszinsen und Schuld Grünberg des Klosters Erbgüter in den Termineien von Grünberg vom Busecker Tal (Buchsecker Dail), auf dem Walde, im Hüttenberg (Hit-) und sonst in seinem Fürstentum und (seinen) Landschaften erblich mit allen Privilegien, Freiheiten, Herrlichkeiten und Nutzungen (gebruchunge), Besitz und löblichem Herkommen, wie das die diesbezügliche Urkunde(n) aussagten, verkauft und sie auf diese Güter verwiesen habe. Das sei mit seinem Wissen und Willen geschehen. Er verspricht für sich und seine Erben, Präzeptor und Mitbrüder, Haus und Nachfolger bei solcher ihrer Freiheit, solchen Privilegien, Herrlichkeiten und Gnaden, die sie von Abt und Konvent übernommen haben, zu lassen und zu handhaben und sie darin oder darauf auf keinerlei Weise weiter zu beschweren oder zu nötigen. Er befiehlt daher allen Amtleuten, Rentmeistern, Schultheißen, Vögten, Amtsknechten, Bürgermeistern und Räten und anderen seinen "Verwandten" der Ämter, welche solche Güter berühren, die gen. Herren von St. Antonius (Thonges) und ihr Haus zu Grünberg bei den gen. Güter, Freiheiten und Privilegien von seinetwegen zu handhaben, zu schirmen und zu schützen und sie deswegen nicht bedrängen noch nötigen zu lassen.
Siegler: die Aussteller.

Datum Wording

Datum uf dinstag naich Dyonisii a.d. 1489.

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Recipient

Arnsburg, Kloster · Grünberg, Kloster

Other Places

Katzenelnbogen, Grafen · Diez, Grafen · Ziegenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Arnsburg (Gem. Lich), Kloster · Grünberg, Antoniter · Grünberg, Busecker Tal · Grünberg, Wald · Grünberg, Hüttenberg

Keywords

Grafen · Äbte · Konvente · Mönche, Antoniter · Antoniter · Präzeptoren · Forderungen · Schulden · Räte · Erbgüter, Schuldentilgen mit · Flurnamen · Verkäufe · Amtleute · Rentmeister · Schultheiße · Vögte · Amtsknechte · Bürgermeister · Räte · Schutz und Schirm

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Klosterarchive 7

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10358 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10358> (Stand: 04.05.2026)