Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1439 Juli 28

Forderungen der Brüder Schütz gegen das St. Georgenstift zu Limburg

Regest-Nr. 9106

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Struck, Quellen zur Geschichte der Klöster 1, S. 426 Nr. 986.
Regest
Gebrüder Heinrich und Konrad Schütz von Holzhausen erheben gegen Dekan und Kapitel des St. Georgenstifts zu Limburg die folgenden Forderungen:
1. Das Stift hat etwas 20 Jahre lang 17 Simmern Weizen vom Hof des Hermann Damme zu Niederzeuzheim (zu Czutzheim) erhoben, die ihnen gehören, da sie die vom Propst zu Lehen haben. Sie schätzen den Schaden auf mehr als 100 fl.
2. Das Stift hat an seinem Hofgericht zu Niederzeuzheim selbst teilgenommen und 2 Schultheißen eingesetzt, was ungewöhnlich ist, und mit dem Hofgericht ihre Lehngüter absprechen lassen und einen anderen darein gesetzt wegen 200 fl., die sie aber nie schuldig geworden sind und obgleich kein Hofgericht über Lehen weisen darf und man sie nicht vor den Herrn gefordert hat, von dem sie das Gut zu Lehen haben, Konrad Schütz auch während der Zeit dem Landgrafen von Hessen in einer Fehde gegen den Junker von Westerburg zu helfen hatte und daher nicht an das Gericht reiten konnte, um seine Lehngüter zu verantworten.
3. Auf die Kunde, daß das Stift über jene Lehengüter Recht weisen lassen wollte, wandte sich Heinrich Schütz an das Obergericht der Stiftsherren. Sie verweigerten ihm dies, so daß er dadurch in Bedrängnis (zu krode) und großen Schaden kam, den er auf über 400 fl. schätzt. Wegen dieses Schadens beanspruchte er vor dem Gericht des Herrn von Runkel die Güter des Stifts, die unter dem Herrn (under myme junchhern) von Runkel liegen und ließ sich die gerichtlich übereignen, wie es in dessen Land und Gebiet rechtsüblich ist. Würde jemand dagegen Widerspruch erheben, so bezieht er sich auf das Gericht des Herrn von Runkel.
4. Sollten die Stiftsherren behaupten, Konrad Schütz sei ihr Gegener gewesen, so daß sie nicht jene Gerichtstage aufsuchen könnten, so erklärte er, daß er sie an keinem Gerichtstage befehdet hat. Auch wurden diese dem Stift verlängert, sooft er das beantragte, und die Herren von Runkel haben nie das Geleit versagt.
5. Als Konrad Schütz Feind des Stifts war und der Landvogt des Landgrafen von Hessen ihn bat, die Fehde abzutun, damit auf einem Tag April 5 (zu ostern nehest voranganghen) der Propst und dessen Mannen den Streit zwischen dem Stift und ihm entscheiden sollten, da hat das Stift dies nur zu einem Aufschub benutzt, um ihn und seinen Bruder um das Ihre zu bringen. Dies hat ihnen etwa 100 fl. Schaden gebracht. Doch hat er die Fehde abgetan, bevor die Stiftsgüter in der Herrschaft Runkel seinem Bruder Heinrich übereignet wurden.
6. Da Heinrich Schütz Gericht und Recht in den Besitz jener Güter des Stifts gekommen ist, vertraut er darauf, daß niemand ihn und seinem Bruder die absprechen wird, bevor ihnen ihre Lehngüter wieder zugestellt sind und aller Schaden ihnen wieder ganz erstattet ist. Sie übergeben diese Forderung Herrn Dietrich von Runkel und denen, die dazu als Schiedsmänner erwählt sind, wie dies beredt ist.
Geg. uff dynstag(es) nach sante Jacobs dage 1439 unter dem Siegel des ersten Ausstellers.
Nachweise

Weitere Personen

Schütz von Holzhausen, Heinrich · Schütz von Holzhausen, Konrad · Damme, Hermann · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Westerburg, die von · Runkel, Herren

Weitere Orte

Holzhausen · Limburg, St. Georgenstift · Niederzeuzenheim, Hof · Niederzeuzenheim, Hofgericht · Runkel, Herrschaft

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Kapitel · Dechante · Besitzstreitigkeiten · Gerichte · Hofgerichte · Forderungen · Stifte · Weizen · Abgaben, Getreide · Pröpste · Lehen, Entziehen von · Gerichte, unrechtmäßige · Lehengerichte · Schäden · Schultheiße · Lehensgüter · Fehden, Hilfe in · Junker · Stiftsherren · Gerichtstage · Schiedsrichter · Auseinandersetzungen, rechtliche · Fehden, Abtun von · Landvögte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Struck, Quellen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9106 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9106> (Stand: 26.04.2024)