Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 19

Johann Schwertzell erhält Willingshausen als Lehen

Regest-Nr. 7719

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Schwertzell, 1 Willingshausen, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 54r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 37, Nr. 142.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß der +Thomas (Damme) von Weitershausen das Dorf Willingshausen an der Antreff samt allem Zubehör vom +Landgrafen Heinrich III. für 481 Gulden als Pfand innehatte. Mit Zustimmung des Landgrafen hat nun Johann Schwertzel von Willingshausen dieses Dorf von den Erben des Thomas gekauft. In Ansehung seiner treuen Dienste belehnt er ihn daher mit dem Dorf Willingshausen samt allem Zubehör als Mannlehen. Beim söhnelosen Tod Johanns fällt das Lehen heim, doch sind den Töchtern oder sonstigen Erben dann die 481 Gulden auszuzahlen. Er belehnt Johann außerdem mit seinem bisherigen Freihof zu Willingshausen, den er zu Lehen aufgetragen hatte, und erkennt hierfür Söhnen und Töchtern das Erbrecht zu.
Mitwoch nach unser frauwen tagk Assumptionis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Weitershausen, Thomas [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Schwertzell von Willingshausen, Johann

Weitere Orte

Willingshausen, Dorf · Willingshausen, Freihof

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Dörfer · Pfandschaften · Verkäufe · Güter, Kauf von · Erben · Dienste, treue · Lehen, Heimfall von · Töchter · Freihöfe · Erbrechte, weibliche · Erben, fehlende männliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7719 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7719> (Stand: 26.04.2024)