Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 April 27
Jutta von Heringen kauft eine jährliche Gülte in Marburg
Regest-Nr. 6587
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 146, Bl. 97-99. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 863 Nr. 2244. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. und Bürgermeister und Schultheiß und Rat und Schöffen und ganze Gemeinde der Stadt Marburg und des Fleckens Gerau bekunden, daß sie an Jutta (Gutthen) von Heringen, Witwe Karl Hengsbergs, eine Rente von 50 fl. in Gold Frankfurter Währung aus Gütern und Gefällen der Stadt Marburg und des Fleckens Gerau für 1000 fl. der genannten Währung verkauft haben. Die Gülte ist jährlich halb September 8 (nativitate Marie) und halb zu Palmarum fällig mit einem achttägigen Zahlungsspielraum. Der Auszahlungsort ist Frankfurt. Wird die Gülte nicht fristgerecht bezahlt, kann sich Jutta an den Gütern des Landgrafen und der beiden Orte schadlos halten, nachdem sie es dem Landschreiber der Obergrafschaft und der Stadt Marburg angekündigt hat. Der Landgraf kann diese Gülte mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zurückkaufen, nachdem er zuvor alle Jutta etwa entstandenen Unkosten und Schäden ersetzt hat. Die Rückzahlung soll in einer Summe in Frankfurt erfolgen. Bürgermeister und Schultheiß und Rat und Schöffen beider Orte bekräftigen unter Wiederholung der obigen Bedingungen diesen Kauf und siegeln zum Zeichen ihrer Zustimmung zusammen mit dem Landgrafen, wobei der Flecken Gerau den Darmstädter Amtmann Gottfried von Cleen für sie zu siegeln bittet.
Am sambstage nach dem sontage Misericordia domini a. d. 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hengsberg, Jutta, Frau Karls, geb. von Heringen · Hengsberg, Karl · Cleen, Gottfried von
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Weitere Orte
Marburg, Bürgermeister · Marburg, Schöffen · Marburg, ganze Gemeinde · Marburg, Schultheiß · Marburg, Rat · Gerau · Darmstadt, Amtmann · Frankfurt · Frankfurt, Währung
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schultheiße · Räte · Schöffen · Gemeinden, ganze · Städte · Flecken · Witwen · Gülten, Kauf von · Verkäufe · Währungen, Frankfurter · Währungen, Goldgulden · Güter · Gefälle · Flecken · Gold · Zahltermine · Auszahlungsorte · Schadlosbriefe · Landschreiber · Amtmänner · Kündigungsfristen · Wiederkaufsrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6587 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6587> (Stand: 04.05.2024)