Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Ministerpräsident Stock kündigt Gesetzentwurf zum Volksbegehren an, 7. Januar 1950
Nachdem die Deutsche Wählergesellschaft den Hessischen Landtag und die Landesregierung aufgefordert hat, das in der Hessischen Verfassung verankerte Volksbegehren gesetzlich zu regeln (siehe 19. Dezember 1949) teilt Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) in Frankfurt am Main mit, dass nach dreijähriger Arbeit ein Gesetzentwurf zum Verfahren des Volksbegehrens in Hessen in Kürze fertiggestellt sei. Den Hintergrund bildet dabei das Bestreben der Deutschen Wählergesellschaft, nach Inkrafttreten des Gesetzes in Hessen unverzüglich ein Volksbegehren einzuleiten, „um den Wahlparagraphen der hessischen Verfassung dahingehend abzuändern, dass anstelle des Verhältniswahlsystems die Persönlichkeitswahl gesetzt wird“.1
(OV / KU)
- Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.11.1949, S. 1; DER SPIEGEL 17/1948, 24.4.1948, S. 5. ↑
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.1.1950, S. 4
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.11.1949, S. 1: Die Wählerschaft fordert Wahlreform: Die geheime Abstimmung im Bundestag einstimmig mißbilligt
- DER SPIEGEL 17/1948, 24.4.1948, S. 4 f.: Wo der Hesse im Pfeffer liegt (Stand: 19.10.2016)
- Empfohlene Zitierweise
- „Ministerpräsident Stock kündigt Gesetzentwurf zum Volksbegehren an, 7. Januar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3523> (Stand: 7.1.2023)