Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 19
Johann Schwertzell erhält Willingshausen als Lehen
Regest-Nr. 7719
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Schwertzell, 1 Willingshausen, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 54r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 37, Nr. 142. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß der +Thomas (Damme) von Weitershausen das Dorf Willingshausen an der Antreff samt allem Zubehör vom +Landgrafen Heinrich III. für 481 Gulden als Pfand innehatte. Mit Zustimmung des Landgrafen hat nun Johann Schwertzel von Willingshausen dieses Dorf von den Erben des Thomas gekauft. In Ansehung seiner treuen Dienste belehnt er ihn daher mit dem Dorf Willingshausen samt allem Zubehör als Mannlehen. Beim söhnelosen Tod Johanns fällt das Lehen heim, doch sind den Töchtern oder sonstigen Erben dann die 481 Gulden auszuzahlen. Er belehnt Johann außerdem mit seinem bisherigen Freihof zu Willingshausen, den er zu Lehen aufgetragen hatte, und erkennt hierfür Söhnen und Töchtern das Erbrecht zu.
Mitwoch nach unser frauwen tagk Assumptionis. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Weitershausen, Thomas [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Schwertzell von Willingshausen, Johann
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Dörfer · Pfandschaften · Verkäufe · Güter, Kauf von · Erben · Dienste, treue · Lehen, Heimfall von · Töchter · Freihöfe · Erbrechte, weibliche · Erben, fehlende männliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7719 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7719> (Stand: 06.05.2024)