Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 24
Adolf Quode erhält einen Teil der Bede in Ems
Regest-Nr. 8103
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 158v-159r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 116/117 Nr. 470. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Adolf Quode, Sohn des +Wilhelm Quode, als Vormund der Kinder des Wilhelm von Nesselrode mit sechs Gulden Schilde Geld, jeder Schild von 26 Weißpfennigen, auf Bede und Bau zu Ems vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden Schilden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, als Mannlehen, und fünf Gulden auf den Vogtleuten zu Weidenhahn als Burglehen zu Hadamar, wie sie der +Wilhelm von Nesselrode vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug. Auch die fünf Gulden Geld sind mit 10 Gulden je Gulden ablösbar und müssen dann auf ihren Eigengütern nächst Hadamar widerlegt und zu Lehen empfangen werden.
Sant Bartholomeus tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Quode, Adolf, Sohn des Wilhelm · Quode, Wilhelm · Nesselrode, Wilhelm [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Vormünder · Währungen, Weißpfennige · Währungsrelationen · Bede · Bauten · Eigengüter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Vogtleute · Burglehen · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8103 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8103> (Stand: 15.05.2024)