Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 Februar 28

Wilhelm III. nimmt das Kloster Neuenberg bei Fulda in seinen Schutz

Regest-Nr. 6305

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 55, Bl. 39v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 695 Nr. 1839.
Regest
[Alsfeld]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß das Kloster Neuenberg bei Fulda von seinen Voreltern bis auf seinen +Vater [Heinrich III.] in Schutz (verspruch) genommen worden ist. Da Dekan und Konvent desselben Klosters jetzt ein gutes, geistlich reformiertes Leben führen, nimmt auch er das Kloster mit allen Untersassen im Gericht zu Staden und an allen anderen Orten, sowie alle ihre Hofleute, Höfe, Zehnten, Leiber wie Güter, für die jetzt folgenden 10 Jahre in seinen besonderen Schutz und verspricht, sie und ihre Habe wie seine eigenen Untersassen zu schirmen und zu verteidigen. Dafür wird ihm der Konvent jährlich für die genannte Frist 3 fl. in die Kellerei Nidda zahlen und dem dortigen Rentmeister jährlich zu Martini entrichten. Der Landgraf erteilt seinen Amtleuten insgemein und insbesondere zu Nidda die entsprechenden Anweisungen.
Siegel des Ausstellers.
Alsfeld dinstags nach dem sontag Oculi a. etc. 97.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Fulda · Neuenberg, Kloster · Staden, Gerichte · Nidda, Kellerei · Alsfeld

Sachbegriffe

Klöster · Vogteien · Schutz und Schirm · Vorfahren · Dekane · Konvente · Gerichte · Leben, reformiertes · Untersassen · Hofleute · Höfe · Zehnten · Kellereien · Rentmeister · Amtleute

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6305 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6305> (Stand: 06.05.2024)