Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Mai 3
Hentz Fritzsche erhält das Gut zu Swalmen
Regest-Nr. 6453
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 3, Bl. 1v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 814 Nr. 2102. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. verleiht Hentz Fritzsche und seinen Erben das Gut zu Swalmen, das sein Schwager (swaher) Heimertshausen früher innehatte, als Erblehen. Er soll das Gut roden und räumen und es in Bau und Besserung halten und dafür jährlich zu Martini 1 Pfund ländlicher Währung Zins bei Zinsbuße in das Schloß Romrod liefern. Erfüllt er diese Verpflichtungen nicht, hat er sich dieses Gutes selber entsetzt.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach sant Walpurgen tag a. d. 1491. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fritzsche, Hentz · Heimertshausen, Schwager des Hentz Fritzsche
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Lehen · Erblehen · Schwäger · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Güter, Besitzer, Abfolge von · Rodungen · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, ländliche · Zinsen · Burgen · Schlösser · Zinsbußen · Güter, Entsetzung von · Lehen, Entsetzen von
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6453 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6453> (Stand: 03.05.2024)