Regesten der Landgrafen von Hessen
1505 Mai 5
Die Brüder von Pappenheim erhalten Schloss Gieselwerder
Regest-Nr. 5016
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 172, Bl. 138. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 603 Nr. 1574. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. verschreibt den Brüdern Johann und Georg von Pappenheim Schloß und Gericht Gieselwerder mit allem Zubehör, einschließlich der Fischerei und Jagd. Dafür haben sie 700 fl. gezahlt, über die er quittiert. Sie müssen Schloß und Gericht in Bau und Wesen halten. Wenn sie Gieselwerder einem anderen übertragen wollen, dann darf das nur ein Lehnsmann des Landgrafen sein, und sie müssen dabei dem Landgrafen das Wiedereinlösungsrecht vorbehalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach sant Walpurgis tag 1505. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Pappenheim, Georg von · Pappenheim, Johann von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Brüder · Verwandte · Burgen · Schlösser · Lehen · Jagd · Fischereien · Instandhaltungsverpflichtungen · Lehen, Kauf von · Quittungen · Gerichte · Lehensmänner · Pfänder, Auslösen von · Pfandschaften · Verschreibungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5016 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5016> (Stand: 28.04.2024)