Regesten der Landgrafen von Hessen
1371 November 30
Verschreibung an Hans von Haldessen als Burg- und Mannlehen
Regest-Nr. 1521
- Überlieferung
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Ausfertigung: Freiherrlich Riedeselsches Samtarchiv Lauterbach, 70,3. Pergament, Siegel beschädigt. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2 S. 48, Nr. 181. - Regest
- Heinrich [II.] Landgraf zu Hessen (Hessin, und Hermann [II.], sein Vetter, verschreiben Hans von Haldessen (Haldesen) aus ihrer Bede, die ihnen ihre Bürger und Stadt Zierenberg (Tirinberg) zu geben pflegen, 20 Mark Silber - je 30 Schillinge schwerer Pfennig für eine Mark Grebensteiner (Grebinsteyn) Währung -, aufzuheben von kommenden Weihnachten über ein Jahr und von da an jährlich 10 Mark auf Weihnachten. Von diesen 10 Mark werden ihm 5 als Burglehen, die andern 5 als Mannlehen geliehen, die er zu Grebenstein besitzen soll. Dazu freien sie ihm seine Hofstatt, Haus und Hof zu Grebenstein, darin er jetzt sitzt, zu einem Burggesäße. Dieses Lehen kann bis Weihnachten über ein Jahr mit 110, von da an mit 100 Mark abgelöst werden. Die 100 Mark sind dann unter den Landgrafen an Gut anzulegen, das gleicherweise halb als Burglehen und halb als Mannlehen empfangen werden soll. Dafür verzichten Hans und Olegard, seine eheliche Hausfrau, auf alle Ansprachen, die sie an die Landgrafen hatten ... uf sente Andres tage.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Haldessen, Hans von · Haldessen, Olegard, Frau des Hans
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Weitere Orte
Zierenberg, Stadt · Zierenberg, Bürger · Zierenberg, Bede · Grebenstein, Währung · Grebenstein
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Sachbegriffe
Verschreibungen · Bede · Städte · Bürger · Pfennige, schwere · Währungen, Grebensteiner · Zahltermine · Burglehen · Mannlehen · Hofstätten · Häuser · Höfe · Burggesäße · Lehen · Lehen, Ablösen von · Wiederbelegungspflichten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, UB Riedesel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1521 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1521> (Stand: 04.05.2024)