Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 August 25
Heinrich Riedesel erhält den Zehnten in Wehrheim
Regest-Nr. 8089
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Riedesel, 31 Wereheim, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fo1,166v-167r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 120/121 Nr. 486. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Heinrich Riedesel, der schon zuvor auf Lebenszeit den landgräflichen Anteil an den Zehnten zu Wehrheim und Anspach erhalten hatte, in Ansehung seiner treuen Dienste aus besonderer Gunst und Gnade mit diesen Zehnten als Mannlehen. Nach Heinrichs Tod wird die Lösung mit 200 Rheinischen Gulden Frankfurter Währung vorbehalten, die dann seine Erben in Erbe oder Gütern, die dem Landgrafen Untertan sind, anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Dinstage nach sant Bartholomeus tag. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Wehrheim, Zehnte · Anspach (Gem. Neu-Anspach), Zehnte · Frankfurt, Währung
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Dienste, treue · Lehen, erbliche · Mannlehen · Zehnte · Währungen, Frankfurter · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Erben · Erbe · Güter · Untertanen, landgräfliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8089 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8089> (Stand: 19.05.2024)