Regesten der Landgrafen von Hessen
1440 März 13
Hermann Riedesel löst das Dorf Ilbeshausen aus
Regest-Nr. 9114
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Riedesel. Pergament. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 164 f. Nr. 592. - Regest
- Hermann (II.) Rietesil, Ritter, Erbmarschall zu Hessen, hat das Dorf Ilbeshausen (Elmyngeshusen) auf dem Vogelsberg (Foigelsberge), das vorzeiten den geistlichen Jungfrauen zu Blankenau (Blangkenauwe) zur Hälfte versetzt worden war, und das Landgraf Ludwigs zu Hessen Erbe ist, mit dessen Wissen von dem Kloster für 200 rh. fl. zur Hälfte gelöst. Darauf hat der Landgraf ihn und seine Leibslehenserben mit dem (ganzen) Dorf belehnt. Da nun die andere Hälfte des Dorfs Ritter Johann von Fischborn (Fischbornn) innehatte und dafür dem Landgrafen in das Schloß Romrod (Rumerade) seinen halben Zehnten zu Windeshausen (Wynthusen) überlassen hatte, an den er sich nun wieder halten wird, so will Hermann sich bemühen, diesen Zehnten erblich für den Landgrafen zu erhalten. Wenn ihm dies binnen zwei Jahren nicht gelingt, so will er dem Landgrafen eine ebensogute Gülte nach Romrod verschreiben, als der halbe Zehnte beträgt. In der Zwischenzeit will er auf St. Michelstag ebensoviel Gülte und Zinse nach Romrod geben, als der Zehnte eintrug.
...uf den sontagk Judica. - Nachweise
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Weitere Personen
Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Fischborn, Johann von, Ritter
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Weitere Orte
Ilbeshausen, Dorf · Vogelsberg · Blankenau, Kloster · Romrod, Burg · Windeshausen, Zehnte · Romrod, Gülte
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Sachbegriffe
Ritter · Erbmarschälle · Pfänder, Auslösen von · Dörfer · Nonnen · Klöster · Erbe · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Zehnte · Leibeslehenserben · Lehen, erbliche · Gülten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9114 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9114> (Stand: 16.05.2024)