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Regesten der Landgrafen von Hessen
1477 Oktober 29
Zustimmung des Landgrafen zum Verkauf eines Schuldbriefs durch die Riedesel
Regest-Nr. 9893
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Fuldaer Kopiar XII, 329-331, Nr. 141. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 365 Nr. 1279. - Regest
- [Heinrich III.] (Cziegehain, Nidde) erlaubt für sich und als Vormund seiner Vettern, der Landgrafen Wilhelm (I.) und Wilhelm (II.), daß seine Erbmarschälle, Räte und lieben Getreuen, Hermann (III.) und Jorge Ridesele, Gebrüder, an Abt Johann zu Fulda (Fulde) den Schuldbrief seines verstorbenen Vaters über 4000 fl. Hauptgeld und 220 fl. Zinsen von 1442 Juli 8 verpfänden, behält sich aber Lösungsrecht vor.
...uff mitwochen nach sant Symon und Juden tag der heiligen aposteln. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I. · Fulda, Fürstäbte, Johann II. Graf von Henneberg-Schleusingen · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vormünder · Vettern · Erbmarschälle · Räte · Getreue · Schuldbriefe · Schulden · Pfandschaften · Rückkaufrechte · Hauptgelder · Zinsen · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9893 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9893> (Stand: 13.05.2026)

