Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1325 Juli 24

Tausch von Korngülten mit den Brüdern von Hombressen

Regest-Nr. 825

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehenreverse, von Humbrachtissen. Pergament. Siegel abhangend, verloren. Rückschrift: littera concambii in Strouvorde.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 272 Nr. 739.
Regest
Landgraf Otto und seine Söhne Heinrich und Otto mit seinen übrigen Erben übertragen den Brüdern Konrad und Ludolf von Hombressen (Hůmbrachtissen) tauschweise für ihren Zehnten in Strouforte eine jährliche Korngülte von 10 Maltern hessischen Maßes (Hassiensis mensure), halb Roggen und halb Weizen, aus ihren (nostris) Einkünften zu Grebenstein (Grebinsten) zu Lehen, die, wenn die Brüder Söhne hinterlassen, auf diese übergehen, andernfalls nach ihrem Tode ihren Frauen nur auf Lebenszeit zustehen und dann an den Landgrafen zurückfallen soll. Im Falle der Not dürfen die Brüder die Gülte verpfänden.
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: 1325 feria quarta ante Jacobi apostoli.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Magdeburg, Erzbischöfe, Otto von Hessen · Hombressen, Konrad von · Hombressen, Ludolf von

Weitere Orte

Strouforte, Zehnten · Grebenstein

Sachbegriffe

Zehnter · Güter, Tausch von · Korngülten · Gülten · Roggen · Weizen · Weizengülten · Erben · Brüder · Verwandte · Einkünfte · Abgaben, Getreide · Lehen, erbliche · Ehefrauen · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 825 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/825> (Stand: 04.05.2026)