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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 April 25
Die von Kesselstatt erhalten 12 Gulden aus dem Zoll in Boppard
Regest-Nr. 7957
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 127v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 92 Nr. 364. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Heinrich und Johann von Kesselstatt mit 12 Gulden Geld auf dem Zoll zu Boppard als Burglehen zu Braubach vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen tragen sollen, wie sie diese vom +Grafen Philipp von KatzeneInbogen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen
Sant Marcus des heiligen evangelisten tagk. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kesselstadt, Heinrich von · Kesselstadt, Johann von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Vettern · Verwandte · Zölle · Gülten · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Grafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7957 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7957> (Stand: 30.05.2026)

