Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 April 25

Die von Kesselstatt erhalten 12 Gulden aus dem Zoll in Boppard

Regest-Nr. 7957

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 127v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 92 Nr. 364.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Heinrich und Johann von Kesselstatt mit 12 Gulden Geld auf dem Zoll zu Boppard als Burglehen zu Braubach vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen tragen sollen, wie sie diese vom +Grafen Philipp von KatzeneInbogen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen
Sant Marcus des heiligen evangelisten tagk.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kesselstadt, Heinrich von · Kesselstadt, Johann von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Boppard, Zoll · Braubach · Katzenelnbogen, Grafen

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Vettern · Verwandte · Zölle · Gülten · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Grafen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7957 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7957> (Stand: 30.05.2026)