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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Mai 18

Wilhelm III. belehnt Jakob von Kronberg

Regest-Nr. 7924

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 118r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 84 Nr. 331.
Regest
Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt gemäß dem zwischen Frank von Kronberg und seinem Bruder Jakob vereinbarten Hauptteilungsbrief über die Lehen den überlebenden Jakob mit 25 Gulden Geld auf der Bede zu Auerbach, die der dortige Kellner zahlen muß, als Burglehen zu Auerbach (Urberg) und behält sich die Lösung mit 250 Gulden vor, die dann auf den Eigengütern nächst Auerbach widerlegt und neubelehnt werden sollen. Als Burglehen zu Burgschwalbach erhält Jakob außerdem eineinhalb Huben Land zu Eschborn.
Fritage nach dem sontage Jubilate.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kronberg, Frank [VI.] von · Kronberg, Jakob von

Weitere Orte

Auerbach, Bede · Auerbach, Kellner · Auerbach, Burglehen · Burgschwalbach · Eschborn · Marburg

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Hauptteilungsbriefe · Testamente · Lehen, erbliche · Bede · Kellner · Burglehen · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Hufen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7924 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7924> (Stand: 29.05.2026)