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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 14

Wilhelm III. belehnt Georg von Hohenstein

Regest-Nr. 7913

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem leicht beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 114r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 82 Nr. 320.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Georg von Hohenstein, Sohn des +Richwin von Hohenstein, mit seinem Anteil an Gütern, Wiesen, Äckern, Wäldern und Zehnten, die sein +Vater Richwin mit den Vettern Philipp und Jakob von Hohenstein, Erben des +Senand, in Geineinschaft besaßen und von den Vorfahren des Landgrafen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, nämlich benannten Güterstücken zu Kemel, Wisper, Hohenstein, Greifenstein, Lieberg und Huppert.
Fritag nach sant Laurentzen tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenstein, Georg von · Hohenstein, Richwin [II.] von · Hohenstein, Philipp [II.] von · Hohenstein, Jakob von · Hohenstein, Senand von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kemel · Wisper · Hohenstein · Greifenstein · Lieberg · Huppert

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Besitz, gemeinschaftlicher · Söhne · Verwandte · Vettern · Erben · Güter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7913 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7913> (Stand: 08.05.2026)