Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Oktober 14

Die von Dersch erhalten das Gericht in Fronhausen

Regest-Nr. 7755

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 38v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 23 f., Nr. 91.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Eckhart von Dersch, Sohn des +Johann von Dersch, und Hentze von Dersch, Sohn des +Volpert, mit dem Gericht zu Fronhausen, wie sie es vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen.
dornstag Calixti martiris.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Eckhard [II.] von · Dersch, Johann [I.] von · Dersch, Heinrich [I.] von · Dersch, Volpert von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Fronhausen, Gerichte

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Vettern · Söhne · Verwandte · Gerichte · Lehen, erbliche · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7755 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7755> (Stand: 08.05.2026)