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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 10

Die Brüder Gaugreben erhalten eine Pfandsumme als Mannlehen

Regest-Nr. 7648

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 60r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 41, Nr. 159.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern und Brüder Dietrich, Hermann und Hildebrand Gaugreben mit folgenden Pfandsummen als Mannlehen: 5000 Gulden auf Schloß Nordenau und auf dem Astinghäuser Grund samt Zubehör sowie 1800 Gulden auf Dorf Goddelsheim. Falls sie ohne Söhne oder Leibslehenserben sterben, sollen die Töchter die Lehen empfangen. Falls die Pfänder gelöst werden, soll das Geld neu angelegt und zu Lehen empfangen werden. Diese Lehen trugen sie vorher vom +Landgrafen Heinrich III.

Wortlaut der Datierung

Mitwochen nach dem sontage Reminiscere.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Gaugreben, Dietrich · Gaugreben, Hermann [II.] · Gaugreben, Hillebrand

Siegler

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Nordenau, Burg · Assinghauser Grund (Gem. Olsberg/Nordrhein-Westfalen) · Goddelsheim, Dorf

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Vettern · Brüder · Pfandsummen · Pfandschaften · Mannlehen · Schlösser · Burgen · Dörfer · Söhne · Leibeserben · Lehen, weibliche · Erbrechte, weibliche · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehensurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7648 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7648> (Stand: 27.06.2026)