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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Dezember 31
Belehnung des Eckhart Ruiedesel zu Josbach
Regest-Nr. 7613
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Riedesel, 22 Romrod . Mit angehängtem stark beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 18v-19r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 6 f., Nr. 24. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart Riedesel zu Josbach mit zwei Mark Geld Ässchener Währung, nämlich je drei Heller für zwei Pfennige, auf der Bede zu Romrod, die der dortige Amtmann zu zahlen hat, und sechs Gulden Geld von fünf Morgen Land vor der Stadt Gemünden an der Wohra wie seine Vorfahren und er sie von der Herrschaft Ziegenhain und danach vom +Landgrafen Heinrich zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstag nach dem heiligen Cristtage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Riedesel zu Josbach, Eckhart · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Romrod, Bede · Romrod, Amtmann · Hessen, Landgrafschaft, Amtleute · Gemünden an der Wohra, Stadt · Ziegenhain, Herrschaft
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Währungen, Ässchener · Bede · Amtleute · Städte · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7613 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7613> (Stand: 09.05.2026)

