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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Dezember 31

Belehnung des Eckhart Ruiedesel zu Josbach

Regest-Nr. 7613

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Riedesel, 22 Romrod . Mit angehängtem stark beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 18v-19r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 6 f., Nr. 24.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart Riedesel zu Josbach mit zwei Mark Geld Ässchener Währung, nämlich je drei Heller für zwei Pfennige, auf der Bede zu Romrod, die der dortige Amtmann zu zahlen hat, und sechs Gulden Geld von fünf Morgen Land vor der Stadt Gemünden an der Wohra wie seine Vorfahren und er sie von der Herrschaft Ziegenhain und danach vom +Landgrafen Heinrich zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstag nach dem heiligen Cristtage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Riedesel zu Josbach, Eckhart · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Romrod, Bede · Romrod, Amtmann · Hessen, Landgrafschaft, Amtleute · Gemünden an der Wohra, Stadt · Ziegenhain, Herrschaft

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Währungen, Ässchener · Bede · Amtleute · Städte · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7613 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7613> (Stand: 09.05.2026)