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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Dezember 31

Belehnung des Eckhart Ruiedesel zu Josbach

Regest-Nr. 7613

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Riedesel, 22 Romrod . Mit angehängtem stark beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 18v-19r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 6 f., Nr. 24.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart Riedesel zu Josbach mit zwei Mark Geld Ässchener Währung, nämlich je drei Heller für zwei Pfennige, auf der Bede zu Romrod, die der dortige Amtmann zu zahlen hat, und sechs Gulden Geld von fünf Morgen Land vor der Stadt Gemünden an der Wohra wie seine Vorfahren und er sie von der Herrschaft Ziegenhain und danach vom +Landgrafen Heinrich zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstag nach dem heiligen Cristtage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Riedesel zu Josbach, Eckhart · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Romrod, Bede · Romrod, Amtmann · Hessen, Landgrafschaft, Amtleute · Gemünden an der Wohra, Stadt · Ziegenhain, Herrschaft

Keywords

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Währungen, Ässchener · Bede · Amtleute · Städte · Mannlehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7613 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7613> (Stand: 09.05.2026)