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Regesten der Landgrafen von Hessen

1319 April 16

Erzbischof Peter bestätigt die Zahlung von 150 Mark

Regest-Nr. 695

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 228 Anm. zu Nr. 635.
Regest
Bestätigung des Erzbischofs Peter, der die nach Mai 1 noch geschuldeten 150 Mark am nächsten Fest Jacobi (= 1319 Juli 25) zu zahlen verspricht oder durch Gerhard, Dekan von Fritzlar, und Gottfried von Hatzfeld auf das in Hessen aufkommende Geld anweisen wird. Wenn die Gefangenen geschätzt werden, wird der Erzbischof die an der Fehde beteiligten Burgmannen in Hessen dabei nach Verhältnis beteiligen; Rabeno soll aber ausgenommen sein.
Datum: 1319 XVI kal. Maii.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Peter von Aspelt · Fritzlar, Dekane, Gerhard · Rabeno · Hatzfeld, Gottfried [I.] von

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Fritzlar, Dekane

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Schulden · Zahltermine · Dekane · Geld, Anweisen von · Gefangene · Lösegelder · Fehden · Burgmannen · Lösegelder, Beteiligung an

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 695 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/695> (Stand: 04.05.2026)