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Regesta of the Landgraves of Hesse
1319 April 16
Erzbischof Peter bestätigt die Zahlung von 150 Mark
Regest-Nr. 695
- Tradition
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Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 228 Anm. zu Nr. 635. - Regestum
- Bestätigung des Erzbischofs Peter, der die nach Mai 1 noch geschuldeten 150 Mark am nächsten Fest Jacobi (= 1319 Juli 25) zu zahlen verspricht oder durch Gerhard, Dekan von Fritzlar, und Gottfried von Hatzfeld auf das in Hessen aufkommende Geld anweisen wird. Wenn die Gefangenen geschätzt werden, wird der Erzbischof die an der Fehde beteiligten Burgmannen in Hessen dabei nach Verhältnis beteiligen; Rabeno soll aber ausgenommen sein.
Datum: 1319 XVI kal. Maii. - References
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Other Persons
Mainz, Erzbischöfe, Peter von Aspelt · Fritzlar, Dekane, Gerhard · Rabeno · Hatzfeld, Gottfried [I.] von
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Other Places
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Keywords
Erzbischöfe · Schulden · Zahltermine · Dekane · Geld, Anweisen von · Gefangene · Lösegelder · Fehden · Burgmannen · Lösegelder, Beteiligung an
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 695 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/695> (Stand: 05.05.2026)

