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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Juli 7

Klaus Becker erhält das Juddenbergs-Gut in Igelsdorf

Regest-Nr. 6464

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 14, Bl. 6v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 818 Nr. 2113.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Klaus Becker und seinen Erben das Juddenbergs-Gut zu Igelsdorf (Egersdorf) im Gericht Heringen als Erblehen. Er soll es nach Erblehensrecht und -gewohnheit innehaben und es in Bau und Wesen halten sowie bei Zinsbuße (im Versäumnisfalle) nach Friedewald 10 alte Groschen zu Walpurgis und zu Michaelis 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Hafer Vachaer Währung (!) liefern.
Siegel des Ausstellers.
Uf dornstag nach unser lieben frauwentag visitacionis a. d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Becker, Klaus

Weitere Orte

Vacha, Währung · Heringen, Gerichte · Igelshausen, Juddenbergs Gut · Friedewald

Sachbegriffe

Lehen · Erben · Flurnamen · Gerichte · Erblehen · Instandhaltungsverpflichtungen · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Zinsbußen · Zinsen · Abgaben, Getreide · Hafer · Abgaben, Getreide · Korn · Währungen, Vachaer · Währungen, Groschen · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6464 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6464> (Stand: 08.05.2026)