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Regesten der Landgrafen von Hessen

1436 Dezember 29

Henne von Wehren erhält einen Teil Falkensteins zu Lehen

Regest-Nr. 3095

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 521, Bl. 147v-148.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 319 Nr. 895.
Regest
Kassel. - Henne von Wehren erhält von Landgraf Ludwig [I.] seinen Teil des Falkensteins unter Vorbehalt der Öffnung zu Lehen, eine Anzahl von Gärten zu Gudensberg als dortiges Burglehen, das Untergericht zu Wehren, das Dorf Riede mit Zubehör, insbesondere den dort von ihm errichteten Bau, der gleichfalls dem Landgrafen geöffnet sein soll, und ein Gut zu Böddiger als Lehen.
Siegel des Ausstellers.
Kassel uff sonnabint nehist noch der kindertaig sub a. d. 1436.
Nachweise

Weitere Personen

Wehren, Hans von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Falkenstein · Gudensberg, Gärten · Wehren, UnterGerichte · Riede, Dorf · Böddiger, Gut · Kassel

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Öffnungsverträge · Lehen · Gärten · Burglehen · Untergerichte · Dörfer · Gebäude · Güter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3095 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3095> (Stand: 04.05.2026)