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Regesta of the Landgraves of Hesse

1436 Dezember 29

Henne von Wehren erhält einen Teil Falkensteins zu Lehen

Regest-Nr. 3095

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 521, Bl. 147v-148.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 319 Nr. 895.
Regestum
Kassel. - Henne von Wehren erhält von Landgraf Ludwig [I.] seinen Teil des Falkensteins unter Vorbehalt der Öffnung zu Lehen, eine Anzahl von Gärten zu Gudensberg als dortiges Burglehen, das Untergericht zu Wehren, das Dorf Riede mit Zubehör, insbesondere den dort von ihm errichteten Bau, der gleichfalls dem Landgrafen geöffnet sein soll, und ein Gut zu Böddiger als Lehen.
Siegel des Ausstellers.
Kassel uff sonnabint nehist noch der kindertaig sub a. d. 1436.
References

Other Persons

Wehren, Hans von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Falkenstein · Gudensberg, Gärten · Wehren, UnterGerichte · Riede, Dorf · Böddiger, Gut · Kassel

Keywords

Landgrafenitinerar · Öffnungsverträge · Lehen · Gärten · Burglehen · Untergerichte · Dörfer · Gebäude · Güter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3095 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3095> (Stand: 05.05.2026)