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Regesten der Landgrafen von Hessen
1354 September 15
Belehnung des Hermann von Elbersdorf mit Einkünften zu Metzebach als Burglehen
Regest-Nr. 1196
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 131, Bl. 69. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 131, S. 108. - Regest
- Landgraf Heinrich [II.] bekundet, daß er Hermann von Elbersdorf (Elberiches-) und seinen Erben die Einkünfte von 2 Mark Silber aus dem landgräflichen Dorf Metzebach im Gericht Rotenburg, die der +Simon von Landeck vom Landgrafen zum Burglehen hatte, als erbliches Burglehen übertragen hat. Wenn ihm der Landgraf 20 Mark Silber gibt, muß er dafür dem Landgrafen eine Gülte von 2 Mark aus seinen eigenen Gütern anweisen, die er dann als Burglehen erhalten soll.
1354 feria secunda proxima ante diem beati Math(ei) apostoli. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Elbersdorf, Hermann von · Landeck, Simon von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Dörfer · Gerichte · Burglehen · Burglehen, erbliches · Gülten · Erben · Einkünfte · Silber · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1196 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1196> (Stand: 14.05.2026)

