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Regesten der Landgrafen von Hessen
1339 März 5
Loewenstein von Löwenstein erhält Kleinkerstenhausen als Lehen
Regest-Nr. 10720
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Nachlaß Landau H 242 Nr. 171 (16. Jahrhundert). Papier. Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 90 Nr. 183. - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen gibt Loewenstein von Löwenstein, Ritter, und dessen Erben das Dorf Kleinkerstenhausen (Kleinkerstenhusen) mit Gericht und allem Zubehör zu Erbburglehen. Falls der Landgraf oder seine Erben das Dorf für 120 Mark Silber wieder einlösen, sollen Loewenstein und dessen Erben ihm und seinen Erben 4 Mark Silber aus ihren Eigengütern auflassen und als Erbburglehen zurückempfangen.
Siegler: Aussteller.
1339 jar an dem freytag vor mittfasten. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Löwenstein, Löwenstein [I.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Erbburglehen · Ritter · Dörfer · Erben · Gerichte · Lehen, Ablösen von · Güter, als Lehen auflassen · Eigengüter
- Textgrundlage
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Regest
UB Löwenstein
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Stückangaben
Ub Löwenstein
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10720 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10720> (Stand: 07.05.2026)

