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Regesten der Landgrafen von Hessen

1342 April 5

Erlaubnis zur Errichtung einer Burg im Gericht Geismar

Regest-Nr. 1054

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 56, Bl. 25v-26.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 56, S. 86 f.
Regest
Ritter Gumbrecht und sein Bruder Wittekind von Keseberg, Vögte zu Geismar, gestatten Landgraf Heinrich [II.] im Gericht Geismar eine Burg zu errichten, in der jeder von ihnen einen Burgsitz als Burglehen haben soll. Der Landgraf soll die Burg auch dann behalten, wenn die Aussteller die an den Landgrafen verpfändete Hälfte des Gerichtes wieder einlösen. - Es siegeln die Aussteller und ihr Neffe Volprecht Rüding. - 1342 an dem nehistin fritage nach dem Ostertage".
Nachweise

Weitere Personen

Keseberg, Gumprecht von · Keseberg, Wittekind [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Rüding, Volprecht

Weitere Orte

Geismar, Vögte · Geismar, Gerichte · Geismar, Burg

Sachbegriffe

Burglehen · Pfandschaften · Ritter · Vögte · Gerichte · Burgen · Burgen, Bau von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1054 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1054> (Stand: 08.05.2026)